Mitgliedschaft

1. Ordentliches Mitglied des Vereins Integrationswerk Deutsche aus Russland e.V. Leipzig kann jeder Deutsche aus Russland werden sowie jeder seiner Familenangehörigen, sofern er volljährig ist, unbeschadet der konfessionellen, weltanschaulichen und parteipolitischen Einstellung sofern sie gegen das Grundgesetz nicht verstoßen;

2. Die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern erfolgt auf Grund und mit Wirkung vom Zeitpunkt der schriftlichen Beitrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet der Vereinsvorstand.

3. Die ordentlichen Mitglieder des Vereins sind berechtigt:

  • a) Die Einrichtungen des Vereins zu benutzen;
  • b) An Veranstaltungen teilzunehmen;
  • c) Zu wählen oder in den Vorstand gewählt zu werden.

4. Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, den von der Versammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus an den Verein zu entrichten.

5. Die ordentlichen Mitglieder verpflichten sich mit ihrem Beitritt, die Satzung und die Beschlüsse der Organe des Vereins zu beachten und die Zwecke und Ziele nach Kräften zu fördern.

6. Ordentlichen Mitgliedern sind alle Familienmitglieder des Haushaltes eines ordentlichen Mitglieds gleichgestellt.

7. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10,00 Euro jährlich.

Beitrittserklärung – Nur für neue Mitgliederpdf-file-th
 

 

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, freiwilligen Austritt, Aberkennung oder Ausschluss.

1. Für den freiwilligen Austritt bedarf es einer schriftlichen Austrittserklärung einen Monat davor.

2. Die Aberkennung der Mitgliedschaft kann bei mehr als zwölfmonatigem schuldhaftem Verzug in der Beitragsleistung erfolgen.

3. Ein Mitglied kann aus dem Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, aber nur bei schuldhafter Schädigung des Ansehens oder der Interessen des Vereins.

Außerordentliche Mitgliedschaft

1. Personen, die nicht Deutsche aus Russland sind, können auf Wunsch als fördernde Mitglieder in den Verein aufgenommen werden.

2. Personen, die sich besondere Verdienste in der Integration der Deutschen aus Russland erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt werden.

3. Fördernde- und Ehrenmitglieder haben das Recht, an Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, ohne Stimmrecht aber.

Unterstützung in sozialrechtlichen Angelegenheiten

macht Sozialreferent mit langjähriger Erfahrung

Montag - Freitag
von 9:00 bis 15:00
und nach Vereinbarung
Tel.: 0341-333-85-973

mehr...

uafaneHilfe für die Ukraine

Die Stadt Leipzig bereitet sich auf die Ankunft von Menschen vor, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ihre Heimat verlassen müssen. Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft wird die Hilfe für Menschen auf der Flucht ebenso wie für die Menschen in der Ukraine organisiert und koordiniert.

Information:
Deutsch | Russisch | Ukrainisch