Miete Harz IV

Anzahl
Personen
Wohnfläche in
Quadratmetern
Grundmiete Kalte
Betriebskosten
Brutto
Kaltmiete
Badarfe für
Heizung und
Warmwasser
1 45 229,16 65,77 294,93 52,91
2 60 300,00 87,69 387,69 70,54
3 75 389,46 109,61 499,07 88,17
4 85 437,85 124,23 562,08 99,93
5 95 505,67 138,84 644,51 111,68
pro jede
weitere
Person
10 53,23 14,62 67,85 11,76

 

Bei mehr als fünf Personen erhöht sich mit jeder weiteren Person im Haushalt die Wohnfläche um 10 Quadratmeter.

 Die einzelnen Positionen der Unterkunftskosten ergeben die Gesamtmiete. Überschreiten die Kaltmiete oder die kalten Betriebskosten die Höchstgrenzen und liegt gleichzeitig die andere Position unterhalb dieser Grenzen, kann diese zur Kostendeckung herangezogen werden. Bei Neuanmietung von Wohnraum und bei Erstantragstellung ist die Deckungsfächigkeit zwischen der Kaltmiete und den kalten Betriebkosten auf Plausibilität zu prüfen. Bei dieser Prüfung werden die angegebenen Betriebskosten mit Durchschnittswerten gleichartiger Mietobjekte laut Betribskostenspiegel verglichen und geprüft, ob die Höhe der Vorauszahlungen richtig kalkuliert wurde.

Heizkosten werden gesondert betrachtet und fallen nicht unter die Prüfung, ob der Deckungsring eingehalten wird.

Da diese Plausibilitätsprüfung in der Regel nur durch das Jobcenter Leipzig vorgenommen werden kann, solten Sie vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Wohnung prüfen lassen.

Mietkaution beziehungsweise Genossenschaftsanteile

Dise können grundsätzlich als Darlehen übernommen werden, wenn der Umzug notwedig und der neue Wohnraum angemessen ist.

Welche Folgen hat unangemessener Wohnraum

Die Kosten der Wohnung einschließlich der Heizkosten werden zunächst in tatsächlicher Höhe übernommen, wenn der Mietvertrag bereits bestelt. Dies erfolg so lange wie es dem Leistungsberechtigtem oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, Untervermietung oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.

Unterstützung in sozialrechtlichen Angelegenheiten

macht Sozialreferent mit langjähriger Erfahrung

Montag - Freitag
von 9:00 bis 15:00
und nach Vereinbarung
Tel.: 0341-333-85-973

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uafaneHilfe für die Ukraine

Die Stadt Leipzig bereitet sich auf die Ankunft von Menschen vor, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ihre Heimat verlassen müssen. Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft wird die Hilfe für Menschen auf der Flucht ebenso wie für die Menschen in der Ukraine organisiert und koordiniert.

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