Anzahl Personen |
Wohnfläche in Quadratmetern |
Grundmiete | Kalte Betriebskosten |
Brutto Kaltmiete |
Badarfe für Heizung und Warmwasser |
1 | 45 | 229,16 | 65,77 | 294,93 | 52,91 |
2 | 60 | 300,00 | 87,69 | 387,69 | 70,54 |
3 | 75 | 389,46 | 109,61 | 499,07 | 88,17 |
4 | 85 | 437,85 | 124,23 | 562,08 | 99,93 |
5 | 95 | 505,67 | 138,84 | 644,51 | 111,68 |
pro jede weitere Person |
10 | 53,23 | 14,62 | 67,85 | 11,76 |
Bei mehr als fünf Personen erhöht sich mit jeder weiteren Person im Haushalt die Wohnfläche um 10 Quadratmeter.
Die einzelnen Positionen der Unterkunftskosten ergeben die Gesamtmiete. Überschreiten die Kaltmiete oder die kalten Betriebskosten die Höchstgrenzen und liegt gleichzeitig die andere Position unterhalb dieser Grenzen, kann diese zur Kostendeckung herangezogen werden. Bei Neuanmietung von Wohnraum und bei Erstantragstellung ist die Deckungsfächigkeit zwischen der Kaltmiete und den kalten Betriebkosten auf Plausibilität zu prüfen. Bei dieser Prüfung werden die angegebenen Betriebskosten mit Durchschnittswerten gleichartiger Mietobjekte laut Betribskostenspiegel verglichen und geprüft, ob die Höhe der Vorauszahlungen richtig kalkuliert wurde.
Heizkosten werden gesondert betrachtet und fallen nicht unter die Prüfung, ob der Deckungsring eingehalten wird.
Da diese Plausibilitätsprüfung in der Regel nur durch das Jobcenter Leipzig vorgenommen werden kann, solten Sie vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Wohnung prüfen lassen.
Mietkaution beziehungsweise Genossenschaftsanteile
Dise können grundsätzlich als Darlehen übernommen werden, wenn der Umzug notwedig und der neue Wohnraum angemessen ist.
Welche Folgen hat unangemessener Wohnraum
Die Kosten der Wohnung einschließlich der Heizkosten werden zunächst in tatsächlicher Höhe übernommen, wenn der Mietvertrag bereits bestelt. Dies erfolg so lange wie es dem Leistungsberechtigtem oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, Untervermietung oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.