Wichtiger Teilerfolg für Aussiedler und Spätaussiedler im Rentenrecht

Grundrente tritt zum 1.1.2021 in Kraft. Mit einem Gesamt-Maßnahmenpaket sollen Alterseinkünfte langjährig Rentenversicherter verbessert werden

Zum 1.1.2021 tritt das „Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichen Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen“ (Grundrentengesetz) vom 12.8.2020 (BGBl. 2020 Teil I Nr. 38) in Kraft.

Dadurch werden auch deutliche Verbesserungen im Rentenrecht und in der Grundsicherung sowie beim Wohngeld eingeführt, von denen auch deutsche Aussiedler und Spätaussiedler profitieren können, durch welche zum Teil die in den 1990er Jahren beschlossenen Rentenkürzungen ausgeglichen werden.

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Lebensleistung von Menschen anzuerkennen, die jahrzehntelang mit geringem Verdienst gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, wobei die Arbeitszeiten der Aussiedler und Spätaussiedler in den Herkunftsgebieten ausdrücklich in die Regelungen einbezogen werden. Auch die Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen werden berücksichtigt. Der Koalition ist es ein Anliegen, dass dabei auch die besonderen Lebenslagen im Osten sowie der deutschen Aussiedler und Spätaussiedler berücksichtigt werden. Die Grundrente wird für Bestands- und für Neurentner zum 1.1.2021 eingeführt. Die Umsetzung der neuen Berechnungsprogramme und die Erteilung der neuen Bescheide an Berechtigte (geschätzt 1,3 Millionen begünstigte Personen) stellt die Rentenversicherungsträger vor große Herausforderungen, so dass die Bescheiderteilung und Auszahlung ab dem Sommer 2021 beginnt und sich voraussichtlich bis Ende des Jahres 2022 hinziehen wird. Es ist aber sichergestellt, dass die erhöhte Leistung automatisch gezahlt wird, ohne dass ein eigener Antrag nötig wäre, und dass die Leistung rückwirkend zum Rentenbeginn, frühestens aber zum 1.1.2021 nachgezahlt wird.

Wer bekommt die Aufbesserung durch Grundrente:

Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre an „Grundrentenzeiten“ haben, können künftig einen individuellen Zuschlag zu ihrer Rente erhalten.

Im Durchschnitt beträgt der Zuschlag etwa 75 Euro im Monat. Der maximale Zuschlag zur Rente kann rund 418 Euro monatlich betragen.

Die Grundrentenzeiten als Voraussetzung der Zuschlagsgewährung setzen sich zusammen aus Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung und Tätigkeit, einschließlich der Zeiten nach dem FRG im Herkunftsgebiet; Pflichtbeitragszeiten auf Grund von Kindererziehung, Pflege und aufgrund der Antragspflichtversicherung für Selbstständige, rentenrechtlichen Zeiten wegen des Bezuges von Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege sowie Ersatzzeiten (wie Zeiten der Flucht und Vertreibung, der anschließenden Arbeitslosigkeit im Anschluss an die Vertreibung etc.). Durch diese Regelungen ist sichergestellt, dass die meisten Aussiedler und Spätaussiedler, deren Renten durch die Kürzungen der 1990er Jahre (40%-Kürzung der FRG-Werte, Deckelung auf 25/40 EP) häufig geringer ausfallen, von den Regelungen der neuen Grundrente erfasst werden.

Weitere Maßnahmen in Vorbereitung

Ergänzend zu der Einbeziehung der Aussiedler und Spätaussiedler in die Rentenaufwertung durch das Grundrentengesetz ist nach wie vor die Schaffung einer Fondslösung für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess geplant. Hier konnte zwischen den Koalitionspartnern vereinbart werden, in diese Prüfungen auch Aussiedler und Spätaussiedler einzubeziehen. Hier wird – besonders nach den einschneidenden Rentenkürzungen der 1990er Jahre - eine befriedigende Lösung angestrebt.

Flankierend zur Grundrente wird es bei langjähriger Versicherung in gesetzlich verpflichtenden Alterssicherungssystemen Verbesserungen durch neue Freibeträge bei den Grundsicherungsleistungen und beim Wohngeld geben, so dass sich auch dadurch in vielen Fällen das Alterseinkommen um bis zu 223 Euro erhöhen kann.

(mehr bei www.aussiedlerbeauftrager.de)

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