Allgemeine Informationen
In der Stadt Leipzig werden vier verschiedene Wohnberechtigungsscheine erteilt, welche für die Dauer eines Jahres gültig sind.
In Leipzig dürfen 1-Personen-Singlehaushalte für einen WBS oder Allgemeinen Wohnberechtigungsschein bis zu 16.800 Euro nach Steuern (Netto) im Jahr verdienen. Das entspricht einem ungefähren monatlichen Nettogehalt von mehr als 1.300 Euro.
- Der weiße Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Wohnung, die aus Mitteln der Richtlinie gebundener Mietwohnraum vom 22.11.2016 saniert oder neu geschaffen wurde. Außerdem ist er Voraussetzung zum Bezug einer Wohnung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH entsprechend der Kooperationsvereinbarung mit dem Sozialamt der Stadt Leipzig.
- Der grüne Wohnberechtigungsschein ermöglicht die Anmietung einer mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen bis zum Jahr 2000 sanierten oder neugeschaffenen Wohnung.
- Der gelbe Wohnberechtigungsschein ist bei Bezug einer mit Baukostenzuschuss neu errichteten Wohnung erforderlich.
- Bei Umzug in ein anderes Bundesland können Sie bei uns auch einen Wohnberechtigungsschein nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz erhalten.
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit bei Bearbeitung der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine (WBS) ist vom Anfangsbuchstaben des Namens des/der jeweiligen Antragstellers/-in abhängig.
Buchstaben A, G, O Frau Siegel Telefon: 0341 123-4087 |
Buchstaben E, F, I, R Frau Staroverov Telefon: 0341 123-6412 |
Buchstaben D, H Frau Günther Telefon: 0341 123-4082 |
Buchstaben W, N, Q, J, V, Z Frau Kukla Telefon: 0341 123-6421 |
Buchstaben S, Y Herr Arlandt Telefon: 0341 123-4084 |
Buchstaben C, T, B Frau Scheibe Telefon: 0341 123-4080 |
Buchstaben P, K, U Frau Schöne Telefon: 0341 123-4094 |
Buchstaben L, X, M Frau Rösel Telefon: 0341 123-6497 |