Der Völkermord an den Armenien

"... Eine Welle von Denunziationen, Plünderungen und ersten Massakern überzog das Land. Schließlich hieß es, die östlichen Grenzgebiete zu Russland müssten vor dem Feind im Innern gesichert werden, weshalb dieser kollektiv in die mesopotamische Wüste im heutigen Syrien zu deportieren sei. Mit der von deutschen Ingenieren gebauten Bagdadbahn wurden hunderttausende Armenier aus allen Teilen des Reiches in Viehwaggons fortgeschafft, die meisten hatten die gewaltigen Entfernungen in die entlegenen mutmaßlichen Zielgebiete allerdings zu Fuß zurückzulegen - ohne Wasser und Nahrung. Sie starben, was offensichtlich so gewollt war, an Erschöpfung, wurden von den sie begleitenden Soldaten oder marodierenden Milizen und Kurden erschlagen, ertränkt, die Mädchen in Harems entführt und die Frauen vergewaltigt..."

Ermordet, vertrieben, verdrängt
ZWISCHEN 1915 UND 1917 WURDE DAS ÄLTESTE CHRISTLICHE VOLK FAST VOLLSTäNDIG VERNICHTET

fitz3Am 24. April fand in Eriwan (armen. Jerewan) das jährliche offizielle Gedenken an den Beginn des Völkermordes an den christlichen Armeniern im Osmanischen Reich im Jahr 1915 statt. Diesmal war die internationale Anteilnahme besonders groß, auch in Deutschland. Hier wurde am 9. April erstmals die aufwendige NDR-Dokumentation „Aghet- ein Völkermord“ gezeigt. Obwohl zu später Abendstunde ausgestrahlt, war die Öffentlichkeitswirkung beträchtlich, nicht zuletzt wegen der Vielzahl hochkarätiger Schauspieler, die Zeugenaussagen über die Verbrechen vortrugen (Martina Gedeck, Joachim Krol, Peter Lohmeyer, Axel Milberg, Friederich von Thun u.a.) Erschütterndes Bildmaterial verstärkte die Wirkung während Politikerkommentare von Cem Özdemir über Markus Meckel bis zu Barack Obama das Unverständnis darüber zur Sprache brachten, dass in der heutigen Türkei die Beurteilung der Ereignisse als Genozid noch immer ein Straftatbestand ist. Dabei ist die Quellelast eindeutig: Nachdem es bereits in den Jahren 1894 bis 1896 zu verheerenden türkischen Armenierpogromen gekommen war, gipfelte der tiefe Hass und die gezielte Bereicherungswut unter Innenminister Talat Pascha in planmäßigen ethnischen „Säuberungen“, denen im Zuge flächendeckender Zwangsumsiedlungen etliche hunderttausende bzw. nach armenischen Angaben über 1,5 Millionen Menschen zum Opfer fielen. Die Tragödie spielte sich im damaligen Konstantinopel; dem heutigen Istanbul, in sechs ostanatolischen Provinzen sowie in Syrien ab. Sie begann damit, dass am 24. April 1915 in Konstantinopel auf einen Schlag 235 armenische Intellektuelle verhaftet wurden, denen man Kollaboration mit dem russischen Gegner vorwarf. Danach traf es die vielen armenischen Soldaten des osmanischen Heeres, die die türkische Staatsmacht inhaftieren, foltern und umbringen ließ. Die Gerüchteküche brodelte: Angeblich kam es an etlichen Orten zu armenischen Verschwörungen, manche Aufstände wurden nachweislich fingiert. Eine Welle von Denunziationen, Plünderungen und ersten Massakern überzog das Land. Schließlich hieß es, die östlichen Grenzgebiete zu Russland müssten vor dem Feind im Innern gesichert werden, weshalb dieser kollektiv in die mesopotamische Wüste im heutigen Syrien zu deportieren sei. Mit der von deutschen Ingenieren gebauten Bagdadbahn wurden hunderttausende Armenier aus allen Teilen des Reiches in Viehwaggons fortgeschafft, die meisten hatten die gewaltigen Entfernungen in die entlegenen mutmaßlichen Zielgebiete allerdings zu Fuß zurückzulegen - ohne Wasser und Nahrung. Sie starben, was offensichtlich so gewollt war, an Erschöpfung, wurden von den sie begleitenden Soldaten oder marodierenden Milizen und Kurden erschlagen, ertränkt, die Mädchen in Harems entführt und die Frauen vergewaltigt. Nur wenige erreichen den Bestimmungsort. Doch auch dort wartete auf die allermeisten der Tod.

All das wird in der unter der Regie von Eric Friedler und mit wissenschaftlicher Beratung durch Prof. Hermann Golitz (Universität Halle-Wittenberg) entstandenen Dokumentation „Ahet- ein Völkermord“ mit erschreckender Intensität in Erinnerung gerufen. Dabei stützt sich die Redaktion auf die zahlreich dokumentierten zeitgenossischen Aufzeichnungen deutscher, US-amerikanischer, dänischer oder schwedischer Militärs, Konsularangestellter, Missionare und Krankenschwestern.

Dennoch ist es ein gravierender Mangel, dass die Sendung allein die armenische Sicht widerspiegelt und auf die Haltung türkischer Historiker nicht näher eingeht. So stellt sich in wissenschaftlicher Hinsicht sehr wohl die Frage, in welchem Maße der seinerzeit als Rechtfertigung benutzte und in der türkischen Gesellschaft nach wie vor gängige Verrats-Vorwurf, wonach armenische Truppenteile an der Kaukasusfront mitten im Krieg in großer Zahl zum russischen Feind überlaufen seien, der Realität entsprach. Auch wird mit keinem Wort nach den tieferen psychologischen Ursachen des weit verbreiteten türkischen Armenierhasses in der Endphase des Osmanischen Reich gefragt, sondern einseitig der fanatische Nationalismus der Hauptverantwortlichen „jungtürkischen“ Offiziere Talat Pascha, Enver Pascha und Djemal Pascha in den Vordergrund gerückt. Jedenfalls macht man es so der türkischen Seite unnötig leicht, derartige Berichte als „Propaganda“ abzutun und die mühsam in Gang kommende Verarbeitung dieses dunklen Kapitels der eigenen Geschichte weiterhin zu blockieren.

Immerhin: Die armenischtürkischen Beziehungen haben in letzter Zeit Fortschritte gemacht, ja zwischen Eriwan und Ankara waren sogar deutliche Gesten der Entspannung zu beobachten. So vereinbarten beide Staaten im Oktober 2009 die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und die Öffnung der gemeinsamen Grenze; die Ratifizierung durch die jeweiligen Parlamente steht allerdings noch immer aus. Die türkische Seite schob die Bedingung nach, dass sich Armenien vor einer Umsetzung der Protokolle aus der annektierten aserbaidschanischen Region Berg-Karabach (die allerdings traditionell mehrheitlich armenisch besiedelt war) zurückziehen müsse. Wie empfindlich der Entspannungsprozess ist, zeigte sich auch, nachdem der Außenpolitische Ausschuss des US-amerikanischen Repräsentantenhauses trotz Warnungen von Präsident Obama und Außenministerin Clinton am 4. März einer Armenien-Resolution zustimmte, mit der die grausamen Ereignisse der Jahre 1915 bis 1917 als Völkermord eingestuft werden. Ziel ist eine offizielle Sprachregelung Washingtons, wonach es sich bei den Armeniermassakern um einen Völkermord entsprechend der UNO-Genozidkonvention handelte, es also genügend historische Indizien und Belege für eine Vorsätzlichkeit der Gräueltaten gibt.

Die Abstimmung fiel mit 23 zu 22 Stimmen denkbar knapp aus, und der Kongress- also die Gesamtheit der beiden Kammern Repräsentantenhaus und Senat- wird die Genozid-Frage aus außenpolitischen Gründen bis auf weiteres nicht behandeln. Dennoch gab es sofortige diplomatische Verwicklungen. Der türkische Botschafter wurde aus Washington abberufen, Ankara drohte mit unbotmäßigem Abstimmungsverhalten bei UNO- oder NATO-Entscheidungen, und die US-amerikanische Botschaft musste mit Sondereinheiten vor dem türkischen Volkszorn geschützt werden. Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan goss am 17. März zusätzlich Öl ins Feuer, als er in einem Interview mit dem türkischen Programm der BBC betonte, dass die Washingtoner Entschließung vor allem den Armeniern selbst schaden würde und damit drohte, 100.000 von ihnen aus der Türkei auszuweisen. Wörtlich sagte Erdogan: „Gegenwärtig leben 170.000 Armenier in unserem Land. Nur 70.000 sind türkische Staatsbürger, aber wir tolerieren die übrigen 100.000. Wenn nötig, kann es passieren, dass ich diesen 100.000 sagen muss, dass sie in ihr Land zurückgehen sollen, weil sie nicht meine Staatsbürger sind. Ich muss sie nicht in meinem Land behalten.“

Nachdem Uruguay 1965 den Anfang gemacht hatte, erkannten weltweit mehr als 20 Staaten die Massaker von 1915-17 offiziell als Genozid im Sinne der UNO-Völkermordkonvention an – darunter Russland (bzw. die Sowjetunion) Frankreich, Italien und zuletzt im März Schweden, aber auch der Vatikan und das Europaparlament. Der deutsche Bundestag, der in der Angelegenheit unter starkem türkischem Drück steht, lehnte am 16. Juni 2005 vor dem Hintergrund des 90. Jahrestags der Massenverbrechen deren Einstufung als „Genozid“ ab. Allerdings bahnt sich nicht nur hierzulande inzwischen ein Umdenken an, so dass bald weitere Staaten auf die Völkermord-These einschwenken dürften, vielleicht in nicht zu ferner Zukunft sogar die USA. Das hätte dann Signalwirkung und die zu erwartenden Folge eines weitgehenden internationalen Konsenses in dieser geschichtlichen Streitfrage.

Martin Schmidt

Deutsch-Russische Zeitung № 05 (29) 2010

Kommentar zum Artikel von Viktor Sumskoj

Genozid heißt zu gut Deutsch Völkermord. Darüber klären uns verschiedenartigste Nachschlagewerke auf und sind sich dabei einig, wenigstens waren sie es bis zur letzten Zeit. Ob aber Völkermord gleich Genozid ist, darüber scheiden sich in der heutigen Gesellschaft die Geister immer mehr. Besonders in Deutschland.

Um Genozid–Verbrechen nicht zuzulassen und zu bestrafen wurde am 9.12.1948 in der Genfer Konvention erstmals die Definition des Begriffes Völkermord unternommen. Nun finden sich ein halbes Jahrhundert danach Politiker, die diese Definition revidieren und entstellen, um auf solche Weise die Offensichtlichkeit von Genozid– Verbrechen der Gegenwart in Frage stellen zu können.

Es wird als gute Manier (politisch korrekt) empfunden, situationsbedingt nicht den angebrachten Terminus „Genozid“ zu gebrauchen, sondern solche Verharmlosungen wie Kriegsgewalt, Massengewalt, Umsiedlung, Vergeltung, Hunger, Massenhunger, ethnische Säuberung, Säuberung sowie andere Euphemismen und linguistische Fisimatenten aus der Trickkiste der Dealer von der Politik.

Nennt man jedoch die Dinge bei ihrem Namen, so dürften gemäß der Genfer Definition des Völkermordes, die keine zwei Deutungen zulässt, weder das Tötungswerkzeug, noch die Methoden des Mordes, noch die Gruppenzugehörigkeit der Täter als mildernde Umstände berücksichtigt werden.

Lautet doch das von der Völkergemeinschaft verabschiedete Dokument: „Genozid sind „verbrecherische Handlungen, die im Frieden oder Krieg in der Absicht begangen werden, nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppen ganz oder teilweise zu vernichten, indem Mitglieder der Gruppe getötet bzw. ihnen schwere körperliche oder seelische Schäden zugefügt oder Lebensbedingungen für solche Gruppen geschaffen werden, die auf deren völlige oder teilweise physische Vernichtung gezielt sind...“

So hatte der Ex-Außenminister Deutschlands Joschka Fischer nicht den Mut den Genozid in Ruanda sowie den regulären Völkermord in anderen massenmordträchtigen Regionen der Welt bei seinem Namen zu nennen. Stattdessen gebrauchte er das Umschreibsel „Massengewalt mit genozidalem Potenzial“. Seine Verehrer schlussfolgern, Joschka bediente sich deswegen solch feiner, auserlesener diplomatischer Redensarten, weil er befürchtete, es müsse (könne) sonst in innere Angelegenheiten souveräner Staaten militärisch eingegriffen werden“. Wo aber sei die Gewähr, dass dabei die „Intensität der Gegenmaßnahmen“ (gemeint ist offensichtlich der Strafrahmen) angemessen sein würde, spekulieren stirnrunzelnd seine Anhänger. Andere, in Politikwissenschaften ebenfalls Bewandte sehen hinter Joschka Fischers und seinesgleichen Wortequilibristik nichts anderes, als einen unverhohlenen Versuch, sich der Verantwortung zu entziehen, eingefleischte Verbrecher in Schutz zu nehmen und irgendwelchen Deutschen beispielsweise, oder wem auch immer, die Lust zu nehmen auf einmal den Begriff Holocaust, zum Beispiel, relativieren zu wollen.

Der Franzose Jacques Semelin behandelt in seinem auch in Deutsch erschienenen Buch das Phänomen und den Begriff Völkermord aus völkerrechtlichem Blick und wirft diesbezüglich ein: „Es heißt nicht, dass man beim Vergleichen gleichstellt. Dadurch will man die Unterschiede feststellen“.

Offensichtlich befürchten Politologen und andere Gesellschaftswissenschaftler nicht ohne Grund, der Begriff Genozid könnte politisch instrumentalisiert werden.

Warum wohl die ganze revisionistische Wortklauberei? Verfügen doch die Juristen über ein sich schon bewährtes Instrumentarium für die Feststellung des Schuldgrades. Zum Beispiel: Klare juristische Begriffe, die den Unterschied zwischen Mord und Totschlag definieren. Oder zum Beispiel die Angemessenheit der Notwehr... Oder werden solche klaren juristischen Begriffe von manchen zeitgenössischen Politikern ignoriert und Ausflüchte gesucht, um ihre und der Mittäter Verbrechen zu tarnen. Ei, wenn mein Verdacht auf einmal unbegründet ist, und die von mir Beschuldigten doch nicht absichtlich, aus bösem Willen agieren, sondern aus tiefer Überzeugung, dass wahlweise Gerechtigkeit gottgewollt sei?

Aufmerksamer Leser
Heinrich Haas
Dresden

Unterstützung in sozialrechtlichen Angelegenheiten

macht Sozialreferent mit langjähriger Erfahrung

Montag - Freitag
von 9:00 bis 15:00
und nach Vereinbarung
Tel.: 0341-333-85-973

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